Familien- und Kindesrecht

Eheschluss und Trennung sind Ausdrucksformen persönlicher bzw. privater Wünsche und Anliegen, jedoch immer mit zahlreichen rechtlichen und wirtschaftlichen Folgen verbunden. Aufgrund unserer Ausbildung und Erfahrung sowie unserer Fähigkeit zum Zuhören beraten wir Sie bei der Regelung der eherechtlichen Verhältnisse im Rahmen von Eheverträgen wie auch bei einer Auflösung der Ehe. Darüber hinaus darf die Stellung von Kindern nicht vergessen werden, wo wir im Bedarfsfall schnell und kompetent bei der Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde intervenieren können wir.

Themen

  • Eherecht
  • Trennung bzw. Eheschutz
  • Scheidung
  • Kindesschutz